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Einführung einer kommunalen Solarpflicht
Diese Maßnahme umfasst die rechtliche Verankerung einer Pflicht zur Installation von Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen. Ziel ist die konsequente Nutzung bereits versiegelter Dachflächen zur dezentralen Erzeugung erneuerbarer Energie.
Rechtliche Umsetzung (Bebauungsplanung):
Die rechtssichere Umsetzung für neue Baugebiete erfolgt durch eine Festsetzung im Bebauungsplan (B-Plan). Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 23 b) des Baugesetzbuchs (BauGB) können Gemeinden in einem B-Plan festsetzen, dass auf Gebäuden Anlagen zur Erzeugung von solarer Strahlungsenergie zu errichten sind. Diese Festsetzung ist ein starkes, direktes Steuerungsinstrument, gilt jedoch nur für den räumlichen Geltungsbereich des jeweiligen B-Plans. Sie ist daher das ideale Werkzeug, um bei der Entwicklung neuer Wohn- oder Gewerbegebiete eine vollständige Solarausstattung sicherzustellen. Für eine flächendeckende Regelung, die auch den Gebäudebestand bei Sanierungen erfasst, ist ergänzend eine separate kommunale Satzung auf Basis der jeweiligen Landesbauordnung notwendig.
Nutzen: Beschleunigter und planbarer Ausbau der Solarenergie, Stärkung der lokalen Energieunabhängigkeit, Reduktion von CO2-Emissionen, langfristige Senkung der Stromkosten für Gebäudeeigentümer.
Aufwand: Für die Kommune entsteht ein hoher administrativer und juristischer Aufwand bei der Erstellung bzw. Änderung des B-Plans sowie bei der Durchsetzung der Festsetzung. Für die Gebäudeeigentümer entsteht ein initialer Investitionsaufwand, der sich jedoch in der Regel über die Lebensdauer der Anlage amortisiert.
Chancen: Die Maßnahme kann die lokale Wirtschaft (Handwerk, Planung) stärken und die Kommune als Vorreiter im Klimaschutz positionieren. Sie lässt sich ideal mit Vorgaben für Gründächer kombinieren (Biosolar).

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